Allgemeine Beratung, Anzeichnung und Holzverkauf

Termine

Für eine Anzeichnung oder Beratung in Ihrem Privatwald stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Da wir im Winter jedoch in der Regel stark ausgelastet sind, bitten wir Sie, uns möglichst schon im Frühling oder Sommer zu kontaktieren, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können. Wir begrüssen es sehr, wenn Sie sich vermehrt mit Ihren Parzellennachbarn absprechen, damit wir gemeinsame Anzeichnungen vornehmen können.

!!! Wichtig !!!

Waldgesetz §18, Abs. 2

Jede Holznutzung im Privatwald bedarf einer Holzschlagbewilligung.

Diese wird vom Förster nach der Anzeichnung ausgefüllt und beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei zur Genehmigung eingereicht.

Bitte stellen Sie sicher, dass vor einer Beratung oder Anzeichnung die Grenzen Ihrer Parzelle klar gekennzeichnet sind. Bei unklaren Grenzverhältnissen werden wir es uns vorbehalten, die Beratung abzubrechen und einen neuen Termin festzulegen. Bitte halten Sie auch jeweils Ihre Parzellennummern oder nach Möglichkeit aktuelle Pläne bereit.